Jiří Brabec & His Country Beat The Best Of Country Beat
LP, 1973, Best-Of, Re-Release, Gatefold

Herstellungsland Tschechische Republik
Veröffentlichungs-Jahr 1973
Orig. Release 1972
Zeit 30:50
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Supraphon / 1 13 1139
Musikrichtung Country: Country Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 30:50  
A 1. Dear John Letter 2:05
A 2. My Banjo (Lies In A Dusty Case) 2:45
A 3. Open Up Your Heart 2:20
A 4. Ring Of Fire 2:30
A 5. The Tip Of My Fingers 2:30
A 6. Your Good Girl's Gonna Go Bad 2:20
B 7. Fireball Mail 2:05
B 8. Express 2:15
B 9. Silver Rails 2:35
B 10. Rock Me Back To Little Rock 2:20
B 11. Shane 4:40
B 12. Let The Sunshine On The Poeple 2:25

Infos

Von diesem Album gibt es laut discogs derzeit min. 22 verschiedende Pressungen. Diese unterscheiden sich vor allem durch den Labeldruck.
- unterschiedliche Labelfarben (blau, orange und so weiter). Hier orange.
- unterschiedliche Jahres- und Monatszahlen unter dem "℗ 1972" auf dem Label. Hier "73 1".
- mit oder ohne dem Text "CS. HIFI-KLUB" auf den Labeln. Hier ohne den Text.
Von dem 73er Release gibt es auf discogs 3 Versionen. Die anderen beiden sind mit dem Text "CS. HIFI-KLUB" auf den Labeln.
Andere mögliche Unterschiede:
Mit und ohne Logo "CS. HIFI-KLUB" links oben auf dem Front- und Backcover. Hier ohne dieses Logo.

Herstellungsland: laut Label Aussenringbeschriftung: MADE IN CZECHOSLOVAKIA
Matrize Seite A: E 2167/C B 8
Matrize Seite B: E 2168/V B
Labelcode: nicht vorhanden
© keine Angabe
℗ 1972
Rechteverwertungsgesellschaft(en): OSA

Bilder:
1: Frontcover
2: Gatefold innen
3: Backcover
4: Label Seite A
5: Label Seite B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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