Jimmy Smith At The Organ Vol.3
CD, 2005, Re-Release, Remastered, Kopierschutz

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Orig. Release 1956
Zeit 60:02
EAN-Nr. 724356381223
Label/Labelcode BLUE NOTE / LC 0133
Plattenfirma/Katalog-Nr. Blue Note Records / 63812
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 60:02  
1. Judo Mambo 5:30 I
2. Willow Weep For Me 5:39 I
3. Lover Come Back To Me 6:39 I
4. Well, You Needn't 6:21 I
5. Fiddlin' The Minors 5:06 I
6. Autumn Leaves 4:42 I
7. I Cover The Waterfront 3:37 I
8. Jamey 5:58 I B
9. My Funny Valentine 6:18 I B
10. I Can't Give You Anything But Love 4:45 I B
11. Slightly Monkish 5:27 I B

Infos

The Rudy Van Gelder Edition

[SID-Code Master: IFPI LW03]
[SID-Code Presswerk: IFPI AAH**]
[Matrix: WWW.MEDIAMOTION.COM 5638122 @ 1 010101-NL]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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