Brian Auger + Jimmy Page, Sonny Boy Williamson II & Brian Auger Rock Generation Vol. 9
Split-LP, 1970

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1970
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. BYG Records / 729.709
Musikrichtung Blues: Blues Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Jimmy Page, Sonny Boy Williamson II & Brian Auger Don't Send Me No Flowers
2. Jimmy Page, Sonny Boy Williamson II & Brian Auger I See A Man Downstairs
3. Jimmy Page, Sonny Boy Williamson II & Brian Auger She Was Dumb
4. Jimmy Page, Sonny Boy Williamson II & Brian Auger The Goat
5. Brian Auger Kiko
6. Brian Auger Foolkiller
7. Brian Auger Let's Do It Tonight
8. Brian Auger Tiger
9. Brian Auger Come Back To Croydon
10. Brian Auger Sidewinder

Infos

Credits

Coordinator – Patrick Gandolfi
Cover – Claude Romain
Other [Serie Directed By] – Jean Georgakarakos, Jean-Luc Young
Producer, Liner Notes – Giorgio Gomelsky

Notes

(England 1962-1967)
Rock Generation Series 1: Bands and Events
"Brian Auger & The Trinity" is only credited on the labels
B6 is called "Own-Up, Lady Astor" on the label
Barcode and Other Identifiers

Matrix / Runout: GV1 BYG529709A
Matrix / Runout: GV1 BYG529709B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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