Janis Joplin The Very Best Of
CD, 1995, Best-Of, Re-Release

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1995
Orig. Release 1983
Zeit 47:25
EAN-Nr. 5099745109821
Label/Labelcode COLUMBIA / LC 0162
Plattenfirma/Katalog-Nr. Columbia / 451098 2
Musikrichtung Rock: Blues Rock, Psychedelic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 47:25  
1. Me And Bobby Mcgee 4:32 C
2. Cry Baby 3:58 C
3. Kozmic Blues 4:24
4. Move Over 3:42
5. Piece Of My Heart 4:16 C
6. Mercedes Benz 1:49
7. Try (Just A Little Bit Harder) 3:58 C
8. Get It While You Can 3:27 C
9. Down On Me 3:08 L
10. Ball And Chain 7:58 L C
11. Summertime 4:02 C
12. Mary Jane 2:11

Infos

Tracklängen mit Daten aus Software abgeglichen ➜ Gesamtzeit stimmt mit Anzeige auf CD-Player genau überein.

Es sind folgende Covers vorhanden
Track 1 "Me And Bobby Mcgee" wurde von Kris Kristofferson geschrieben und von Roger Miller auf der gleichnamigen Single 1969 erstmals veröffentlicht. Ein Jahr später wurde die Single von Janis Joplin veröffentlicht.
Track 2 "Cry Baby" wurde von Jerry Ragovoy und Bert Berns geschrieben. Erstmalig veröffentlicht wurde dieser von Garnet Mimms & The Enchanters auf der gleichnamigen Single von 1963.
Track 5 "Piece Of My Heart" wurde ebenso von Jerry Ragovoy und Bert Berns geschrieben. Erstmalig veröffentlicht wurde dieser von Erma Franklin auf der gleichnamigen Single von 1967. Hier sind jedoch bisher nur Neuveröffentlichungen von 1992 vorhanden.
Track 7 "Try (Just A Little Bit Harder)" erstmalig veröffentlicht auf der 2-Track Single "Try (Just A Little Bit Harder) / In My Tomorrow" von Lorraine Ellison.
Track 8 "Get It While You Can" erstmalig veröffentlicht von Howard Tate im Jahr 1967 auf LP und als 2-Track Single "Get It While You Can / Glad I Knew Better".
Track 10 "Ball And Chain" wurde von Willie Mae "Big Mama" Thornton geschrieben. Erstmalig veröffentlicht wurde dieser von der Big Brother & The Holding Company auf dem Album "Cheap Thrills" von 1968. Janis Joplin war bis zu diesem Jahr selbst Mitglied als Sängerin der Band. Ein Jahr später wurde es am 17. August 1969 Live auf dem Woodstock Festival aufgenommen und nach bisheriger Erkenntnis auf diesem Live-Album 1993 erstmalig veröffentlicht.
Track 11 "Summertime" wurde von George Gershwin (Music), Ira Gershwin und DuBose Heyward (Lyrics) geschrieben. Die kommerziell veröffentlichte Originalaufnahme vom 23. Oktober 1935 ist mit der Stimme von der Opernsopranistin Helen Jepson.
Anmerkung zu den Verlinkungen: Single/Alben, die nicht verlinkt sind, sind hier bisher nicht vorhanden.

Die Katalog-Nr wurde vom Seitenstreifen und dem CD-Label entnommen.
Auf dem Back-Cover steht davor noch die Abkürzung "COL"

Back-Cover stimmt mit dem von dieser Veröffentlichung überein. Der Unterschied besteht hingegen im fehlenden Mastering-SID-Code.
Bei dieser Veröffentlichung fehlt dieser ebenso. Es bestehen jedoch Unterschiede im Back-Cover: Der Copyright-Vermerk unterscheidet sich ab der dritten Zeile vollkommen.
Zudem gibt es noch mehr Anmerkungen zur Katalog-Nr: 01-451098-10, darunter CB 651 CDL)

Das CD-Label enthält das klassiche CD-Label von der CBS Schallplatten GmbH/Sony Music Entertainment (Germany) GmbH. Bei den links vertikal gedruckten Rechtsverweisen ist der Schriftzug "Made in Austria" vorhanden. Das auf dem Label genannte Herstellungsland stimmt hiermit mit dem durch die Pressdaten identifiziertem überein:
Presswerk-SID-Code (innen): IFPI 94** mit rotem Tonerpapier als Hintergrund kenntlich gemacht
Mastering-SID-Code (außen): nicht vorhanden
Matrix-Nr.: CDCBS-451098 32 | MASTERED BY DADC Austria (alles in Spiegelschrift)
Presswerk: SONY DADC Austria AG

Die Booklet-Innenseiten enthalten die Songtitel mit Längenangaben und den Urheberrechten, sowie die Anmerkung zur compact disc DIGITAL AUDIO

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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