Jan Delay & Disko No.1 Mercedes-Dance - Live
2-LP, 2007, Live, Gatefold

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2007
Zeit k.A.
EAN-Nr. 4047179021111
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Buback / nicht vorhanden
Musikrichtung Soul/R&B: Funk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
6 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Mercedes-Dance Intro L
2. Klar L
3. Kartoffeln L
4. Kirchturmkandidaten L
5. Vergiftet L
6. Raveheart L
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Plastik L
2. Türlich, Türlich / Word Up L C
3. Feuer L
4. Für Immer Und Dich L C
5. Ahn' Ich Gar Nich' L
6. Die Sonne, Die Scheint L
7. Im Arsch [Feat. Udo Lindenberg] L
8. Irgendwie, Irgendwo, Irgendwann L C

Infos

Original Pressung! Live-Mitschnitt der Konzerte aus Zürich, Mannheim und Köln im Februar/März 2007

LP 2, Track 2 im Original von Das Bo / Cameo
LP 2, Track 4 im Original von Rio Reiser
LP 2, Track 8 im Original von Nena

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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