James Getting Away With It...Live
CD + DVD, 2002, Digipak

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit k.A.
EAN-Nr. 5051442914023
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Warner Music / 5051442914023
Musikrichtung Rock: Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Sit Down L
2. Sound L
3. She's A Star L
4. Tomorrow L
5. Sometimes L
6. Getting Away With It L
7. Waltzing Along L
8. Say Something L
9. Laid L
10. Ring The Bells L
11. Come Home L
12. God Only Knows L
13. Vervaceous L
14. Protect Me L
15. Johnny Yen L
16. Out To Get You L
17. Someone's Got It In For Me L
18. Born Of Frustration L
19. Top Of The World L
20. Space L
DVD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Say Something L
2. Waltzing Along L
3. Sometimes L
4. Laid L
5. God Only Knows L
6. Someone's Got It In For Me L
7. Vervaceous L
8. Protect Me L
9. Out To Get You L
10. Johnny Yen L
11. Getting Away With It L
12. Tomorrow L
13. Born Of Frustration L
14. Ring The Bells L
15. Top Of The World L
16. Sound L
17. Space L
18. She's A Star L
19. Come Home L
20. Sit Down L

Infos

Aus der Serie "Sight & Sound - Classic Performance Live"; DVD mit 165 Min. Laufzeit,Bildformat 16:9; Tonformate Dolby Digital 5.1 & LPCM Stereo.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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