Jagjit Singh Jai Radha Madhav
CD, 2000

Herstellungsland Indien
Veröffentlichungs-Jahr 2000
Zeit 35:58
EAN-Nr. 8901112530886
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Gramophone Company of India Ltd., The / CDNF 153088
Musikrichtung Volksmusik/Folklore: Asiatische Folklore
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 35:58  
1. Jai Radha Madhav (Shree Krishna Dhun), Mahamantra 18:07
2. Baat Nihare Ghanshyam, Mahamantra 17:51

Infos

℗ & © 2000, Owner/Manufacturer, The Gramophone Company Of India Ltd.
Original Sound Recording made by The Gramophone Company Of India Ltd.
Marketed outside India by International Licensees:
Saregama Plc., […], U.K.
RPG Music International Ltd., […], India
Pkd. 08/00
Made in India
Cover, ein Blatt (Bild 3, Cover Rückseite)

Innenring:
Master IFPI: L471
Presswerk IFPI: Y6**
CDNF-153088  GCIL
9101023708

Auf dem Backcover werden vier Tracks angegeben
01 - Jai Radha Madhav (Shree Krishna Dhun)
02 - Mahamantra
03 - Baat Nihare Ghanshyam
04 - Mahamantra
Digital ausgelesen sind diese zu zwei Tracks zusammengezogen

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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