J. J. Johnson Standards: Live At The Village Vanguard
CD, 2003, Live, Re-Release, Remastered, Digipak

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Orig. Release 1991
Zeit 66:20
EAN-Nr. 042284832823
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Universal Music S.A.S. France / 848 328-2
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 66:20  
1. See See Rider 6:17 I L
2. Shortcake 8:51 I L
3. Sweet Georgia Gillespie 3:21 I L
4. My Funny Valentine 6:45 I L
5. Just Friends 7:00 I L
6. Misterioso 5:53 I L
7. You Stepped Out Of A Dream 5:49 I L
8. Misty 5:22 I L
9. Autumn Leaves (Les Feuilles Mortes) 9:21 I L
10. What Is This Thing Called Love 7:41 I L

Infos

Recorded live to digital two track at the Village Vanguard, July 5-10, 1988

J. J. Johnson - trombone
Ralph Moore - saxophones
Stanley Cowell - piano
Rufus Reid - bass
Victor Lewis - drums

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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