Irvin And The Starlighters Piano Cocktail
LP

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Decca / TELDEC »Telefunken-Decca« Schallplatten-Ges. mbH / ND 559
Musikrichtung Pop: Pop-Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Casatschok
A 2. Azzurro
A 3. Eloise
A 4. Vergissmeinnicht
A 5. Intermezzo Aus "Cavalleria Rusticana"
A 6. Maggy
A 7. Tea For Two
A 8. Narzissus
A 9. Tears In My Wine
A 10. If I Were A Rich Man
A 11. Regentropfen
A 12. Melodie In "F"
A 13. Last Date
A 14. Der Wind
B 15. What Now My Love
B 16. Schöner Gigolo
B 17. Komm Zu Mir
B 18. Red Roses For A Blue Lady
B 19. Abendglocken
B 20. When Day Is Done
B 21. Midnight In Moscow
B 22. Schwarze Augen
B 23. Es Leuchten Die Sterne
B 24. Nocturne
B 25. Don't Wait Too Long
B 26. Dixie Land Of Cotton
B 27. Lovely
B 28. Von 8 Bis Um 8

Infos

Matrix:
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Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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