Iron Maiden High Vaultage Vol. II
CD, 1998, Bootleg, Compilation

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Westwood One / Show 98 - 18
Musikrichtung Metal: Heavy Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Transylvania (Demo Version 1979) I
2. Killers (Live @ Reading Festival 1982) L
3. Purgatory (Live @ Bologna, Italy 1981) L
4. Twilight Zone (Live @ Bologna, Italy 1981) L
5. Innocent Exile (Live @ Bologna, Italy 1981) L
6. Hallowed Be Thy Name (Live @ Ruskin Arms, London 1981) L
7. Rosalie (Live @ Marquee, London 1985) L C
8. Walking On Glass (Live @ Bristol, Uk 1986) I L
9. Beehive Boogie (From "Rhythms Of The Beast" Single 1991) I
10. Holy Smoke (Censored U.S. Radio Version)
11. Bayswater Ain't A Bad Place To Be (Secret Bonus Song)
12. I Live My May (From "Man On The Edge" Picture Disc)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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