Into The Abyss Cosmogonia
2-LP, 1998, Limited Edition, Nummeriert, Gatefold

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Fiery Serpent / Wonderland / 001 / IW 005
Musikrichtung Rock: Gothic Rock, Psychedelic Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Anshar
2. Alexandria
3. First Rebellion
4. Thorn Clad
5. The Cyclotron
6. Psychopompe
7. Hermanubis
8. Crystal Eclipse
9. Kishar
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Malvasia
2. The Sun Machinery
3. Lunar Drive
4. Helionaut

Infos

Limited to 500 hand-numbered copies in gatefold sleeve.
Comes with A2 Poster
3 first sides play at 33 rpm, last side plays at 45 rpm.

Matrix I (Writing On Label): And so we entered the twisting haunted labyrinth of an unfamiliar jungle...
Matrix II (Writing On Label): ...of beautiful vicious worlds from which many of us never returned.
Matrix III (Writing On Label): How could we know that we have brought the enemy with us, in our own bodies, ...
Matrix IV (Writing On Label): ...an enemy that would attack without notice.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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