In The Woods... Omnio
CD, 1997

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Zeit 63:13
EAN-Nr. 5028563240928
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Misanthropy Records / amazon011
Musikrichtung Metal: Black Metal, Progressive Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 63:13  
1. 299 796 Km/S 14:46
2. I Am Your Flesh 7:08
3. Kairos! 3:35
4. Weeping Willow 11:40
5. Omnio? - Pre 12:00
6. Omnio? - Bardo 5:55
7. Omnio? - Post 8:09

Infos

Es handelt sich hierbei um eine Erstauflage des 2. Studio-Albums der norwegischen Black Metal-/ Pagan Metal-/ Progressive Metal Band, welches lt. erster Innenseite des Booklets (Bild 6) von September 1996 bis März 1997 in den Jailhouse Studio in Horsens, Dänemark aufgenommen und am 02.06.1997 erstmalig veröffentlicht wurde.



Im Unterschied zu dieser Veröffentlichung ist hier ein mattes Booklet vorhanden.
Das Herstellungsland ist mit praktisch identischen Pressdaten auch hier einwandfrei bestimmbar:
Presswerk-SID-Code (innen): IFPI 94** (94X7 - Hier sind die letzten zwei Ziffern ausnahmsweise mal entscheidend. Bei den anderen Versionen ist die dritte Ziffer eine A, B, oder K)
Mastering-SID-Code (außen): IFPI L555
Matrix-Nr.: A0100215880-0101 25 A2
Presswerk: Sony DADC Austria AG

Auf dem CD-Label (Bild 5) und dem Back-Cover (Bild 2) befinden sich hingegen keine Hinweise auf ein Herstellungsland.

Herstellungsjahr laut Angabe auf dem eben genannten Back-Cover hinter dem "d(!)".



Anmerkungen zum Inhalt des Albums bzw. der CD:
Track 6 "Omnio? - Bardo" enthält ab 04:19 etwa einen Schrei. Damit handelt es sich um kein richtiges Instrumental.

Die Tracklängen sind den Daten aus Software angeglichen und dabei tlw. um einen Sekundenwert aufgerundet ➜ Gesamtzeit stimmt mit Anzeige auf CD-Player genau überein. Das Back-Cover (Bild 2) und die Innenseiten des Booklets enthalten keine Angaben zu den Spielzeiten.



Anmerkung zur Verpackungsvariante und den gedruckten Medien:
Diese Veröffentlichung erschien im Jewel-Case mit transparentem Tray. Somit zeigt in meiner Reihenfolge der enthaltenen Covers das vierte Bild die Innenseite des Back-Covers.
Wie bereits zu Beginn als Unterschied erwähnt, handelt es sich hierbei um ein matt gedrucktes Booklet. Auch die Innenseiten und das Back-Cover als Einleger haben diese Eigenschaft. Das Papier ist zudem viel dicker, als bei standardmäßigen Covers üblich. Mit dem matten Papier ist die Farbe der Covers auch viel matter, bzw. auch kontrastarmer. Dies wird durch die Aufnahmen verdeutlicht.
Das Booklet enthält neben einigen Illustrationen zu den Liedern auch die Lyrics.



Line-Up:
Haupt-Line-Up (vgl. erste Innenseite des Booklets, Bild 6):
Jan Kenneth Transeth (jan-ovl. s.-tranceTH): männlicher Gesang
Synne Diana Larsen: weiblicher Gesang
Oddvar (A:M) Moi: Lead-E-Gitarre
Bjørn Hårstad: Lead-E-Gitarre
Christian (X-)Botteri: E-Gitarre
Christopher (C:M) Botteri: Bass
Anders Kobro: Schlagzeug

ergänzendes Line-Up: (alle als Gastmusiker/-innen)
Arve Lømsland: Keyboard auf Track 4
Kjell Åge Stoveland: Bratsche auf den Tracks 1 und 5-7
Pär Arne Hedman: Violine auf den Tracks 1 und 5-7
Silje Ulvevadet Dæhli: Violine auf den Tracks 1 und 5-7
Nedim Praso: Cello auf den Tracks 1 und 5-7

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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