„Im Caféhaus“
CD, 1994

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1994
Zeit 60:25
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. MW / pd 303894
Musikrichtung Klassik: Salonmusik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 60:25  
1. Werner Klein Gedanken 3:10
2. Anton Grigorjewitsch Rubinstein Melodie 3:53
3. Gerhard Winkler Neapolitanisches Ständchen 3:33
4. Oscar Fetrás Mondnacht Auf Der Alster Op. 60 7:51
5. Giovanni Brusso Herbstgold 5:46
6. Otto Köpping Donna Vatra! Serenade Argentine 3:39
7. Siegfried Erhardt Und Carl Von Garaguly Czardas 6:25
8. Siegfried Bethmann Wiener Tändelei 4:56
9. Siegfried Mai Orchester Fröhliche Urlaubstage 2:29
10. Karl Komzák jr. Volksliedchen 2:01
11. Karl Komzák jr. Märchen 2:27
12. Eugen Maraczek Mariora 6:04
13. Siegfried Bethmann Kleine Wiener Serenade 4:09
14. Gaetano Braga La Serenata 4:02

Infos

Matrix: WKCD 1996 P+O-22681-A1 11-94
Presswerk SID-Code: nicht vorhanden
Mastering SID-Code: nicht vorhanden
Angabe Label: Made in Germany
4-seitiges Booklet
Tracklängen Software
Künstler: Lausitzer Salon Quintett

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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