Alexander Goehr + Iain Hamilton Alexander Goehr: Violin Concerto, Op. 13 / Iain Hamilton: Violin Concerto, Op. 15
Split-LP, 1972

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1972
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI Records (The Gramophone Company Ltd.) / ASD 2810 (1 E 063 - 05076)
Musikrichtung Klassik: Konzert
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
A 1. Alexander Goehr Violin Concerto, Op. 13 - 1nd Movement (No Title) I
A 2. Alexander Goehr Violin Concerto, Op. 13 - 2nd Movement: Allegro Moderato I
B 3. Iain Hamilton Violin Concerto, Op. 15 - 1nd Movement: Allegro Moderato I
B 4. Iain Hamilton Violin Concerto, Op. 15 - 2nd Movement: Adagio I
B 5. Iain Hamilton Violin Concerto, Op. 15 - 3rd Movement: Allegro Non Troppo I

Infos

Violine – Manoug Parikian

A-Seite:
The Royal Philharmonic Orchestra
Leitung - Norman Del Mar

B-Seite:
Scottish National Orchestra
Leitung - Alexander Gibson

Recorded in association with The British Council

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.