Horslips Best Tracks
2-CD, 1999, Best-Of

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 78:45
EAN-Nr. 4011222034601
Label/Labelcode PASTELS / LC 05057
Plattenfirma/Katalog-Nr. Pastels / 203460-307
Musikrichtung Rock: Folk Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
17 (5 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 41:59  
1. Daybreak 3:18
2. March Into Trouble 0:54
3. Trouble With A Capital "T" 3:24
4. The Power And The Glory 3:57
5. The Rocks Remain 2:49
6. Dusk 0:38
7. Sword Of Light 4:56
8. Dark 1:38
9. Warm Sweet Breath Of Love 3:27
10. Fantasia O My Lagan Love 3:18
11. Kinf Of Morning, Queen Of Day 4:08
12. Sideways To The Sun 4:47
13. Drive The Cold Winter Away 3:56
14. Ride To Hell 0:49
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 36:46  
1. Motorway Madness 3:14
2. Johnnys Wedding 3:35
3. Flower Among Them All 2:05
4. Green Gravel 3:22
5. The Fairy King 3:56
6. Dearg Doom 3:15
7. The High Reel 2:43
8. King Of The Fairys 3:20
9. Phil The Fluters Rag 2:29
10. Come Back Beatles 3:27
11. The Fab Four - Four 2:49
12. Oi Sins Tune 2:31

Infos

CD1: = "Book of Invasions", Horslips Records MOO 12, (P) 1976 /
Track #13&14 sind auf CD, Booklet und Backcover vertauscht,
Track 13 ist "Ride To Hell"; Track 14 " Drive The Cold Winter Away"
CD2: = "Tracks from the Vaults" [Compilation], Oats MOO 13, (P) 1977, allerdings ohne den Track "Daybreak",
der befindet sich auf CD1.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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