Hits Of The Eighties
CD, 1996

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Zeit 64:05
EAN-Nr. 743214468821
Label/Labelcode RCA / LC 0316
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG Entertainment International UK & Ireland Ltd. / 74321 446882
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 64:05  
1. Fairground Attraction Perfect 3:37
2. Eurythmics Love Is A Stranger 4:42
3. Aretha Franklin Who´s Zoomin´ Who? 4:08
4. The Pointer Sisters Jump (For My Love) 3:58
5. Odyssey Inside Out 6:18
6. Rick Astley Never Gonna Give You Up 3:33
7. Black Box Ride On Time 4:35
8. Thompson Twins You Take Me Up 4:08
9. Daryl Hall & John Oates I Can´t Go For That (No Can Do) 5:01
10. The Blow Monkeys Digging Your Scene 4:04
11. Mr. Mister Broken Wings 4:38
12. Stray Cats Runaway Boys 2:59
13. JoBoxers Boxerbeat 2:54
14. Westworld Sonic Boom Boy 2:56
15. Bow Wow Wow Go Wild In The Country 3:00
16. Haircut One Hundred Love Plus One 3:34

Infos

SID-Code Presswerk: IFPI 87**
SID-Code CD-Master: IFPI L501
Mastering: Disctronics Manufacturing
Matrix: S 74321446882 06

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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