Hitparade Vol. 8
LP, 1972

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1972
Zeit 39:20
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Odeon / 1C 048-30 066
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 39:20  
A 1. Bruno Winkler Blau Blüht Der Enzian 4:02
A 2. Les Cumpanes Wig-Wam Bam 2:46
A 3. Heinz Forst Oh Wie Wohl Ist Mir 3:57
A 4. Thomas Beck Fiesta Mexicana 3:05
A 5. Fred Hamilton 6 Uhr Früh In Den Strasseb 3:46
A 6. Nippers Gesang Ich Wünsch' Mir 'ne Kleine Miezekatze 2:43
B 7. Tanja Laine Ich Fange Nie Mehr Was An Einem Sonntag An 3:06
B 8. Bill & Tom Du Oder Keine 3:01
B 9. Claudia Jeder Weg Hat Mal Ein Ende 3:18
B 10. Sue Morgan Kinder Des Regenbogens 3:27
B 11. The Candy Pops Pop Corn 2:31
B 12. Mike Summer Sugar Me (Komm Doch) 3:38

Infos

Rechtegesellschaft: GEMA

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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