Eugène Ysaÿe + Heinz Holliger Violinkonzert
Split-CD, 2004

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Zeit 52:51
EAN-Nr. 028947619413
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. ECM Records / ECM 1890 476 1941
Musikrichtung Klassik: Solokonzert
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 52:51  
1. Eugène Ysaÿe Sonate Op. 27, Nr. 3 "Ballade" 6:33
2. Heinz Holliger Violinkonzert "Hommageà Louis Soutter": Deuil 3:42
3. Heinz Holliger Violinkonzert "Hommageà Louis Soutter": Obsession 8:23
4. Heinz Holliger Violinkonzert "Hommageà Louis Soutter": Ombres 17:15
5. Heinz Holliger Violinkonzert "Hommageà Louis Soutter": Epilog 16:58

Infos

Thomas Zehetmair (Violine)
SWR-Sinfonieorchester Baden-Baden und Freiburg
Heinz Hollinger (Leitung)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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