Hein & Oss Hein & Oss Singen Lieder Vom Hambacher Fest
CD, 2013, Re-Release

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 2013
Orig. Release 1982
Zeit 41:19
EAN-Nr. 4015245631588
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. RBM Musikproduktion Bietigheim-Bissingen / RBM 463 158
Musikrichtung Volksmusik/Folklore: Mittel-/Westeuropäische Folklore
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 41:19  
1. Der Deutsche Mai 3:22
2. Die Deutsche Rupublik 2:29
3. Der Invalid Im Irrenhaus 2:06
4. O Hängt Ihn Auf! 3:33
5. In Warschau Schwuren Tausend 4:30
6. Der Polen Mai 3:03
7. Der Hambacher Favorit-Marsch 2:14
8. Aufruf 2:51
9. Die Drei Sterne 4:49
10. Winzerlied 2:13
11. Die Fürstenjagd 2:33
12. Für Den Zaren 2:22
13. König Karl, Der Mußte Fort 2:26
14. Die Frankfurter Studenten 2:48

Infos

Hein & Oss - Gesang und Gitarren

Erstauflage: Langspielplatte 1982 der Büchergilde Gutenberg, Frankfurt/M (20 606/0)

Aufnahme vom 5.-9. Januar 1982 im Tonstudio Klinkhammer, Bübingen; Tonmeister: Peter Werber; Digitales Mastering: Herbert Teschner, Bayer-Records

Booklet mit Texten und Informationen (16 Seiten)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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