Hector Berlioz L'enfance Du Christ
2-LP, 1961, Mono, Gatefold

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1961
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Editions De L'Oiseau-Lyre / OL 50201 / 50202
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Part I - The Dream Of Herod [
B 2. Part III - The Arrival At Sais [Conclusion]
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Part II - The Dream Of Herod [Conclusion]
A 2. Part II - The Flight Into Egypt
B 3. Part II - The Flight Into Egypt [Conclusion]
B 4. Part III - The Arrival At Sais

Infos

Peter Pears - tenor
Elsie Morison - soprano
John Cameron - baritone
Joseph Rouleau - bass
John Frost - bass
Edgar Fleet - tenor

The St. Anthony Singers
The Goldsbrough Orchestra
Conducted by Colin Davis

Prise de son nicht angegeben, möglicherweise André Charlin ( verantwortlich für die OL-Serie bis ca. OL 50210 )

Alle Texte zweisprachig (französisch/englisch) auf Cover-Innenseiten und eingeheftetem Zusatz-Blatt.
Label-Aufdruck englisch mit eingeklammerter französischer Übersetzung

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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