Hayley Westenra Hayley Sings Japanese Songs
CD, 2008

Herstellungsland Taiwan
Veröffentlichungs-Jahr 2008
Zeit 56:10
EAN-Nr. 028947809708
Label/Labelcode DECCA / LC 0171
Plattenfirma/Katalog-Nr. Decca / 4780970
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 56:10  
1. Amazing Grace [& MINAKO HONDA] 3:53
2. Hanamizuki (Dogwood Flower) 5:02
3. Yuki No Hana (Snowflower) 5:33
4. Shiroi Iro Wa Koibito No Iro (White Is The Colour For Lovers) 3:21
5. Sen No Kaze Ni Natte (I Am A Thousand Winds) 5:00
6. Hana (Flower) 5:22
7. Nada Sousou (Stream Of Tears) 4:26
8. Tsubasa Wo Kudasai (Wings To Fly) 5:30
9. Sotsugyo Shasin (Yearbook Photo) 4:05
10. Jidai (Era) 4:31
11. I Believe 6:09
12. Shiroi Iro Wa Koibito No Iro (White Is The Colour For Lovers) [Japan] 3:18 B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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