Halleluja Festliche Chöre
CD

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 55:08
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Parnass / 77 179 0
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 55:08  
1. Georg Friedrich Händel Halleluja 4:31
2. Johann Sebastian Bach Dir, Dir Jehova, Will Ich Singen 3:08
3. Wolfgang Amadeus Mozart Te Deum 7:04
4. Ludwig van Beethoven An Die Freude 8:22
5. Joseph Haydn Stimmt An Die Saiten 2:00
6. Ludwig van Beethoven Die Himmel Rühmen Des Ewigen Ehre 11:00
7. Johann Sebastian Bach Nun Danket Alle Gott 6:05
8. Georg Friedrich Händel Singt Unserm Gott Und Macht Sein Lob Bekannt 2:10
9. Franz Schubert Heilig, Heilig 3:33
10. Johann Sebastian Bach Gloria In Excelsis Deo 7:15

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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