Günter Kallmann Chor Elisabeth-Serenade
7", Mono, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1962
Zeit 5:29
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor / 24 678
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
7"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 5:29  
A 1. Elisabeth-Serenade 2:41
B 2. Musik Zum Verlieben 2:48

Infos

Varianten:
Unterschied zu DS 1243359:
- Dort frühere Auflage mit altem Polydor-Labeldesign.

Unterschied zu DS 886189:
- Dort frühere Auflage mit altem Polydor-Labeldesign.

Unterschied zu DS 1417752:
- Dort fehlt der das "NH" unter dem Kästchen für die Rechtegesellschaften auf der linken Seite des Labels.

Unterschied zu DS 76840:
- Dort frühere Auflage mit altem Polydor-Labeldesign.
- Backcover: Dort fehlt der Zusatz "Aus dem Constantin-Farbfilm Die Förster-Christel" unter dem Titel.

Unterschied zu DS 1542314:
- Dort fehlt der das "NH" unter dem Kästchen für die Rechtegesellschaften auf der linken Seite des Labels.
- Dort ist auf jeder Labelseite unter den Künstlerangaben ein kleines Sternchen vorhanden.


Speilzeiten dankend übernommen von DS 1243359.

Veröffentlichungsjahr Tonträger:
Aufgrund des Labeldesigns 1963 oder später. Es ist keine nähere Angabe vorhanden.
Das Single wurde erstmals 1962 veröffentlicht, das Mastering erfolgte im Oktober 1961 (Runout → "K1").

Herstellungsland:
Backcover → Printed in Germany
Label → Made in Germany

Identifikationsmerkmale:
Matrize, gestanzt (Seite A): 24678 A // Made in Germany // 5 // K1 -/V // E
Matrize, gestanzt (Seite B): 24678 B // Made in Germany // 5 // K1 -/V // Y

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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