Gustav Mahler Symphonie Nr.8 "Symphonie der Tausend"
2-LP, 1972, Special Edition, Gatefold

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1972
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode DECCA / LC 0171
Plattenfirma/Katalog-Nr. Decca / 65 093 7
Musikrichtung Klassik: Sinfonie
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Teil 1: Hymnus "Veni, creator spiritus"
B 2. Teil 2: Schluß-Szene Aus Goethes "Faust II"
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Teil 2 (Fortsetzung): Uns bleibt ein Erdenrest
B 2. Teil 2 (Schluß): Blicket auf - alle reuig Zarten

Infos

Chicago Symphonie Orchestra
Dirigent: Georg Solti

Chor der Wiener Staatsoper
Singverein der Gesellschaft der Musikfreunde Wien
Wiener Sängerknaben

Heather Harper - Sopran I
Lucia Popp - Sopran II
Arleen Auger - Sopran III
Yvonne Milton - Alt I
Helen Watts - Alt II
René Kollo - Tenor
John Shirley-Quirk - Bariton
Martti Talvela - Bass

Ausgezeichnet mit dem amerikanischen Schallplattenpreis Grammy
Prix Mondial du Disque de Montreux
Club-Sonderauflage Orbis

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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