Grover Washington Jr. Winelight
LP

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1980
Zeit 39:01
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode Elektra / LC 0192
Plattenfirma/Katalog-Nr. Elektra / Asylum Records / ELK 52 262 (6E-305)
Musikrichtung Jazz: Fusion
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 39:01  
A 1. Winelight 7:32 I
A 2. Let It Flow (For Dr. J.) 5:52 I
A 3. In The Name Of Love 5:26 I
B 4. Take Me There 6:16 I
B 5. Just The Two Of Us 7:23
B 6. Make Me A Memory (Sad Samba) 6:32 I

Infos

Auf Labels: Rechtegesellschaft GEMA und STEMRA.
Weitere Kennzeichen: rote Labels, Labelcode LC 0192 über '33', Preiscode Ⓤ und WE 351 auf der Rückseite, die Spielzeit von Just the Two of Us wird mit 7:23 angegeben (häufiger 7:12, was auch bei dieser VÖ der tatsächlichen Spielzeit eher entspricht)

Veröffentlichungsdatum: Diese VÖ wurde gekauft, als das Album "neu" war, was allerdings nicht unmittelbar zum Erstveröffentlichungsdatum bedeutet, sondern etwa innerhalb eines halben Jahres. Neue Alben waren in Österreich oft nicht sofort wirklich erhältlich.
Nach aktuellem Kenntnisstand wurde "R/S Alsdorf" nicht vor 1981 in den Runout gestempelt. Ab wann in Deutschland rote Elektra Labels eingesetzt wurden ist nicht dokumentiert, allerdings gibt es einige VÖ mit "Schmetterlings-Labels", welche vor den roten Labels Verwendung fanden. Es ist auch möglich, dass dies eine Wiederveröffentlichung ist.

Runout:
Seite 1: R/S Alsdorf 52262 A2 STRAWBERRY (G) 47
Seite 2: WEA-52262-B PF
(Runout Seite 1 gestempelt, außer '47' handgraviert, Seite 2 handgraviert)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.