Goober Patrol The Unbearable Lightness Of Being Drunk
CD, 1999, Re-Release

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Orig. Release 1998
Zeit 37:11
EAN-Nr. 751097057728
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Fat Wreck Chords / FAT 577-2
Musikrichtung Punk: Melodic Punk, Punk Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:11  
1. 1000th Beer 2:37
2. Not That Shrewd 3:14
3. Easy Answers 3:08
4. The Unbearable Lightness Of Being Drunk 2:57
5. Part-Time SF Ecologist 2:46
6. Stereophonic Nutter 3:16
7. Don't You Let Nobody 1:55
8. High Time 3:28
9. Watch Us Drown 2:15
10. Nothing Can Go Wrogn 2:48
11. Different Window 3:28
12. I Forget Your Name 5:19

Infos

UK Release: 20th October 1998 (on Them's Good Records)
US Release: 1999 (on Fat Wreck Chords) {without the Tracks: Over The Wall & Roll Up, Roll Up}


℗ & © 1998 Fat Wreck Chords {Backcover}
© 1999 Fat Wreck Chords {Disc}

=> durch Sid-Codes ermitteltes Herstellungsland: USA (?)
[SID-Code CD-Master: IFPI LJ36 (außen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 4Q** (innen)]
[Matrix: VDMS/CA | 377572 | **** DSR ****]
[Trackzeiten: Software (DeaDBeeF)]


Anmerkung zur Katalognummer:
Abweichende Schreibweise auf der Disc: Fat 577-2.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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