Golden Hit Collection 1963 - Vol 08
CD

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 41:10
EAN-Nr. 9002986521204
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Euro Trend / 152.120
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 41:10  
1. Dale & Grace I'm Leaving It Up To You 2:06
2. Trini Lopez If I Had A Hammer 3:01
3. Johnny Cash Ring Of Fire 2:36
4. Bobby Bare Five Hundred Miles Away From Home 2:43
5. Connie Francis Follow The Boys 2:42
6. Tommy Roe Everbody 1:50
7. Paul & Paula Hey Paula 2:30
8. Lesley Gore It's My Party 2:21
9. Little Peggy March I Will Follow Him 2:29
10. Gene Pitney 24 Hours From Tulsa 3:00
11. Jan & Dean Surf City 2:29
12. The Surfaris Wipe Out 2:40
13. The Cascades Rhythm Of The Rain 2:33
14. The Drifters On Broadway 3:01
15. Eydie Gormé Blame It On The Bossa Nova 2:31
16. Johnny Cymbal Mr. Bass Man 2:38

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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