Golden Goodies - Vol. 9
LP, Re-Release

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1963
Zeit 26:56
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Roulette Records, Inc. / R-25213
Musikrichtung Rock: Blues Rock, Pop-Rock, Rock'n'Roll, Rockabilly
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 26:56  
A 1. Joey Dee & The Starliters Shout 2:33
A 2. Maxine Brown Funny 2:19
A 3. Lee Allen Walkin' With Mr. Lee 2:20
A 4. Dee Clark Hey Little Girl 1:54
A 5. Chuck Berry Maybellene 2:27
A 6. Buddy Knox Rock Your Little Baby To Sleep 2:21
B 7. Lou Christie The Gypsy Cried 2:10
B 8. Frankie Lymon Goody Goody 2:10
B 9. Jimmie Rodgers Honeycomb 2:14
B 10. Jimmy Bowen I'm Stickin' With You 2:06
B 11. Buddy Knox Party Doll 2:12
B 12. Ral Donner You Don't Know What You've Got Until You Lose It 2:10

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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