Golden Earring The Very Best Of - Volume 1 (1965-1976)
CD, 1988, Best-Of, Compilation

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 1988
Zeit 67:49
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Arcade / 01 2901 61
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
6 (7 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 67:49  
1. Please Go 2:59
2. That Day 2:31
3. Daddy Buy Me A Girl 2:44
4. In My House 3:57
5. Sound Of The Screaming Day 2:55
6. Together We Live Together We Love 3:10
7. I've Just Lost Somebody 3:06
8. Dong-Dong-Di-Ki-Di-Gi-Dong 3:04
9. Just A Little Bit Of Peace In My Heart 5:22
10. Another 45 Miles 4:46
11. Back Home 3:51
12. Holy Holy Life 3:56
13. She Flies On Strange Wings 4:31
14. Buddy Joe 3:52
15. Radar Love 5:04
16. Instant Poetry 4:57
17. Ce Soir 3:28
18. Sleepwalkin' 3:36

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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