Go For It! - Vol One
2-CD, 1998

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Zeit 142:22
EAN-Nr. 4017866012135
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Alphabet Media / GOFO 9801-2
Musikrichtung Elektronische Musik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 71:32  
1. The Gate Transfer [Club Mix] 6:08
2. Moonman First Light [DJ Energy Mix] 8:23
3. Steve Baltes A Kiss Around Midnight 5:46
4. DJ Tom Stevens Odysee [Underwater Mix] 7:09
5. Marc Et Claude La [DJ Taucher Mix] 10:28
6. Vector Mode Meganomic [Club Mix] 7:56
7. Sloane Strangers Mind Over Matter 7:57
8. Whachamahcalit? The Chocolate Track 6:00
9. Solid Fall Down On Me 6:06
10. Moonman Galaxia 5:39
CD 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 70:50  
1. Ten Inch Splash 6:07
2. The Gate Open The Gate 7:10
3. E & B Project Feel The Love [Exit Eee's Update Mix] 7:11
4. Starparty I'm In Love 5:45
5. Houdini Spiritual Freaks [Density Mix] 10:58
6. Cyclone Tracy Balla Con Ritmo 6:46
7. High Head Music Funky Emotion [Pascal Colet Mix] 7:25
8. The Gate Iron Eden 6:36
9. Tom Celsys Credits [Steve Baltes Mix] 7:05
10. Backgammon The Kiss 5:47

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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