Gloomball The Quiet Monster
CD, 2015, Digipak

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Zeit 50:11
EAN-Nr. 886922683527
Label/Labelcode STEAMHAMMER / LC 09002
Plattenfirma/Katalog-Nr. Steamhammer / SPV / SPV 268352 CD
Musikrichtung Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
10 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 50:11  
1. The Quiet... 0:19 I
2. Monster 3:50
3. Straight To Hell 4:06
4. All Beauty Dies 5:12
5. Towards The Sun 4:32
6. Sirens (Die Alone) 4:54
7. One More Day 4:04
8. Sullen Eyes 5:14
9. (Don't) Surrender 3:20
10. Unbreakable 3:50
11. Blood Red World 5:05
12. Blue Is Turning Into Gray 5:45

Infos

Presswerk SID-Code: IFPI 3051
Mastering SID-Code: IFPI L173

Lässt Osterreich, Slowenien und Italien als Herstellungsland offen...

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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