Giovanni Battista Pergolesi Stabat Mater
LP, 1979

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1979
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Erato / STU 71179
Musikrichtung Klassik: Chor
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Stabat Mater
2. Stabat Mater - Duetto
3. Cujus Animum - Soprano
4. O Quam Tristis - Duetto
5. Quae Morebat - Aria Contralto
6. Quis Est Homo - Duetto
7. Vidit Suum Dulcem - Aria Soprano
8. Eja Mater - Aria Contralto
9. Fac Ut Ardeat - Duetto
10. Sancta Mater - Duetto
11. Fac Ut Portem - Aria Contralto
12. Inflammatus - Duetto
13. Quando Corpus - Duetto
14. Salve Regina En Ut Mineur

Infos

Ileana Cotrubas - Soprano
Lucia Valentini-Terrani - Contralto

I Solisti Veneti
Dir. Claudio Scimone

Enrégistré Février 1978 en Villa Simes, Piazzula sul Brenta

Prise de Son: Pierre Lavoix

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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