Georges Brassens Master Serie Vol. 1
CD, 1998, Compilation, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 1998
Orig. Release 1987
Zeit 60:57
EAN-Nr. 042283205024
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Podis / Mercury / 832 050-2
Musikrichtung Pop: Chanson
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 60:57  
1. Chanson Pour L'auvergnat 3:04
2. Les Trompettes De La Renommée 5:15
3. La Non-Demande En Mariage 4:19
4. J'ai Rendez-Vous Avec Vous 2:05
5. Mourir Pour Des Idées 4:45
6. Les Amoureux Des Bancs Publics 3:03
7. La Femme D'hector 4:07
8. Auprès De Mon Arbre 3:09
9. Supplique Pour Être Enterré À La Plage De Sète 7:21
10. La Mauvaise Réputation 2:14
11. La Chasse Aux Papillons 2:22
12. Les Copains D'abord 4:05
13. Le Pornographe 3:42
14. Fernande 3:43
15. Je Me Suis Fait Tout Petit 3:57
16. Misogynie À Part 3:46

Infos

Die CDs dieser Serie wurden mehrfach (mit immer wieder neuen Covern, aber meist gleicher Katalog-Nr.) wiederveröffentlicht.

1: 1954
2: 1962
3, 9: 1966
4, 6: 1953
5, 14: 1972
7: 1958
8, 15: 1956
10: 1952
11: 1955
12: 1964
13: 1968
16: 1969

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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