Georges Brassens Les Copains D'abord
CD, Compilation

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. 042283861022
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / 838 610-2
Musikrichtung Pop: Chanson
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Le Gorille
2. Les Amoureux Des Bancs Publics
3. Les Sabots D'hélène
4. Chanson Pour L'auvergnat
5. La Chasse Aux Papillons
6. Auprès De Mon Arbre
7. Le Pornographe
8. Dans L'eau De La Claire Fontaine
9. Les Trompettes De La Renommée
10. Les Deux Oncles
11. Les Copains D'abord
12. Supplique Pur Être Enterré À La Plage De Sête
13. La Non-Demande En Mariage
14. Rien À Jeter
15. Heureux Qui Comme Ulysse
16. Mourir Pour Des Idées
17. Temête Por Un Béntier
18. Cupidon S'en Fout
19. Elegie À Un Rat De Cave

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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