George Harrison Chant And Be Happy!: Indian Devotional Songs
CD, 1991, Bootleg

Herstellungsland Kanada
Veröffentlichungs-Jahr 1991
Zeit 50:20
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. XXI / XXI-CD22130
Musikrichtung Volksmusik/Folklore: Asiatische Folklore
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 50:20  
1. Govinda 5:36
2. Sri Guruvastakam 3:18
3. Sri Ishopanishad 4:08
4. Bhaja Bhakata / Arati 8:31
5. Bhajahu Re Mana 8:57
6. Hare Krishna Mantra 3:41
7. Govinda Jaya Jaya 6:09
8. Room Conversation 10:00

Infos

Track 8: with John Lennon & Yoko Ono
Recording Date: 11.09.1969 & 1970

George Harrison: Guitar, Guitar (Bass), Harmonium, Liner Notes, Primary Artist
John Lennon: Performer
Linda McCartney: Engineer
Paul McCartney: Engineer
Yoko Ono: Performer
Radha Krishna Temple London: Background

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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