Georg Friedrich Händel Orgelkonzerte Nr.13 F-Dur (Kuckuck Und Nachtigall) Und Nr.14 A-Dur
LP, 1963, Mono

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1963
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Orbis / 21 363
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Konzert Für Orgel Und Orchester Nr. 13 F-Dur (Kuckuck Und Nachtigall)
B 2. Konzert Für Orgel Und Orchester Nr. 14 A-Dur

Infos

Plattenfirma: Bertelsmann GmbH
Gepresst durch die Firma Sonopress

Dirigent: Rolf Reinhardt
Orchester: Pro Musica Orchestra Stuttgart
Organ: Eva Hölderlin
Photography: Historisches Bildarchiv, Bad Berneck

No cat# printed on rear cover upper right corner
- Uncredited liner notes in German language
- Runouts are stamped, 0 is crossed out

On rear cover:
Abbildung Vorderseite: Zuschauer beim Londoner Händelfest
(Historisches Bildarchiv, Bad Berneck)
Printed in Germany

On labels:
Urheber- u. Leistungsschutzrechte [...]

Matrixinformationen:
Matrix / Runout (Label side A): 3A /1417 A
Matrix / Runout (Label side B): 3A /1417 B
Matrix / Runout (Runout side A): 38/0⃥ 21363-A K 3 A/1417 A 2 L4 -W A D Made in Germany
Matrix / Runout (Runout side B): 38/0⃥ 21363-B K 3 A/1417 B 3 L4 -W Y Made in Germany

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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