Gargoyle 倭 -わ-
CD, 2002, Pappschuber

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit 50:32
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. First Cell / Chicken George Record / fccd-0002
Musikrichtung Metal: Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 50:32  
1. 神風ギャング団 ~自爆遊戯~ 4:28
2. 極東型感染性精神汚染 3:59
3. がちゃ×がちゃ 4:48
4. 無限のゼロ 4:43
5. 帰巣 5:02
6. 失われた時代 ~Lost Generation~ 4:11
7. 狂い咲きジャングル 4:32
8. 過激な純情 4:05
9. ゆきゆきて真っ直ぐ 3:08
10. ライジング・サン ~日出づるが如く~ 5:17
11. まばたきの底 6:19

Infos

倭 = wa

1. Kamikaze Gang dan ~Jibaku yūgi~
2. Kyokutō gata kansensei seishin osen
3. Gacha x gacha
4. Mugen no Zero
5. Kisō
6. Ushinawareta jidai
7. Kuruizaki Jungle
8. Kageki na junjō
9. Yuki yukite massugu
10. Rising Sun ~Hizuru ga gotoku~
11. Mabataki no soko

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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