Gaetano Donizetti La Fille Du Régiment
2-LP, 1968

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1968
Zeit 106:13
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. London / Decca / OSA 1273
Musikrichtung Klassik: Oper
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 50:34  
A 1. Overture 6:37
A 2. Act 1. Part 1. Nos. 1 And 2 - L'ennemi S'avance 17:38
B 3. Act 2, Concl. Nos. 9-12 - C'en Est Donc Fait 26:19
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 55:39  
A 1. Act 1. Part 2. Nos. 3-5 - Bonjour Mon Père ! 25:16
A 2. Act 1, Concl. Nos. 6 And 7 - Ah ! Mes Amis 17:08
A 3. Act 2, Part 1, Entr'acte And No. 8 - Enfin La Voilà Mariée ! 13:15

Infos

Richard Bonynge dirigiert das Orchestra Of The Royal Opera House Covent Garden

Marie: Joan Sutherland
Tonio: Luciano Pavarotti
Sulpice: Spiro Malas
Marchioness Of Berkenfield (La Marquise): Monica Sinclair
u.a.

Chor: Chorus Of The Royal Opera House Covent Garden

US Ausgabe von Decca SET 372-3, ebenfalls Made in England
Small Silver-Band

Platte 1: Seite 1 und Seite 4
Platte 2: Seite 2 und Seite 3

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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