Gabrielle Aplin Light Up The Dark
2-CD, 2015, Limited Edition, Special Edition, Digisleeve

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Zeit 67:49
EAN-Nr. 0825646082957
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Parlophone / 0825646088133
Musikrichtung Rock: Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 50:05  
1. Light Up The Dark 4:17
2. Skeleton 3:37
3. Fools Love 4:06
4. Slip Away 3:52
5. Sweet Nothing 2:54
6. Heavy Heart 3:55
7. Shallow Love 4:00
8. Anybody Out There 3:10
9. Hurt 4:13
10. Together 2:45
11. What Did You Do? 4:21
12. A While / Don't Break Your Heart On Me 8:55 H
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 17:44  
1. This Side Of The Moon 4:10 B
2. Coming Home 3:34 B
3. Letting You Go 3:09 B
4. The House We Never Built 3:15 B
5. You Don't Like Dancing 3:36 B

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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