Frontpage Presents Nu Rave Vol. 2.00
2-CD, 1995

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1995
Zeit 150:04
EAN-Nr. 5099748360922
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Dance Pool / Sony Music Entertainment (Germany) / DAN 483609-2
Musikrichtung Elektronische Musik: Acid, Minimal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 73:41  
1. Jay Ray Vs. Jonzon Statement 4:24
2. Akilah Bryant Black Widow 6:50
3. Richard Benson Diamonds & Pills 7:53
4. Steve Stoll 2.1 6:23
5. Chris Brann Detroit Vs. Atlanta [12" Hundred Monkeys Mix] 11:20
6. Trybet Drifting Pitch [Esp Remix] 7:10
7. Clubheroes Raiders Of The Lost Grooves (Da Lost Chick) 5:26
8. Naughty & Tolis Timeless Groove 6:03
9. Steve Bug For Men [Fred Gianelli Mix] 6:00
10. Patrick Sjeren Analogue Sessions 5:50
11. Jay Ray Nightvisions 6:22
CD 2
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 76:23  
1. Surgeon Atol 4:45
2. Sound Enforcer Re-Enforcement [Russ Gabriel Mix] 6:50
3. Bizz O.D. Freak 4:10
4. Mindfood Mutation Of Oscillation 7:02
5. Brixton + Frederik Frisch Direkte Verbindung 7:05
6. Disco Suicide I'm Trying 5:35
7. Gage State Of The Time [Synthetic Mix] 9:59
8. Aftrax Osc 1 11:05
9. Damon Wild Red Dog 6:29
10. The Sequencer Feat. Silber Be A Superman 5:50
11. Catalyst What? 7:33

Infos

Track 1-05: gelistet als Kelli Hand "Detroit Vs. Atlanta (100 Monkeys Mix) er hat aber den Remix angefertigt


Label Code: LC 6772
Matrix (CD 1): Sony Music 50748360910-0102 14 A1
Matrix (CD 2): Sony Music 50748360910-0202 12 A1
CD 1: IFPI L554
CD 2: IFPI L552
CD 1: IFPI 94**
CD 2: IFPI 94**

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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