Front 242 Kampfbereit
CD, Bootleg

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 65:08
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Bundy Records / SE 314
Musikrichtung Elektronische Musik: Industrial
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 65:08  
1. S. Fr. Nomenklatura 4:14 L
2. Don't Crash 4:01 L
3. Lovely Day 6:30 L
4. No Shuffle 3:40 L
5. Body To Body 3:28 L
6. Take One 5:01 L
7. Funkhadafi 5:06 L
8. U-Men 4:22 L
9. Commando Mix 5:53 L
10. Operating Tracks 4:43 L
11. Body To Body 2:10 L
12. U-Men 3:10 L
13. Take One 4:25 L
14. Kampfbereit 3:12 L
15. In November 2:35 L
16. Take One 2:38 L

Infos

Andere Version mit gleichem Frontcover aber mit EAN siehe https://www.musik-sammler.de/media/208149. Laut discogs gibt es noch diverse andere Versionen von dem Bootleg.

Booklet: 4 Seiten
Jahr Tonträger-Veröffentlichung: unbekannt, keinerlei Angaben
Herstellungsland: unbekannt, keine SID Codes oder sonstige Angaben vorhanden
Herstellungsland: unbekannt, SID Codes sind noch nicht mit Herstellungsland gelistet
Keine SID Codes vorhanden.
Matrize: SE 314
Labelcode: nicht vorhanden
(C): keine Angabe
(P): keine Angabe

Bilder:
1: Frontcover
2: Booklet Backcover
3: CD
4: CD Matrix
5: Backcover

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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