Freddie Hubbard Back To Birdland
CD, 1983

Herstellungsland Japan
Veröffentlichungs-Jahr 1983
Zeit 34:33
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Miller & Kreisel Sound Corporation / Real Time Records / RT-3005
Musikrichtung Jazz: Bebop, Fusion, Hard Bop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 34:33  
1. Shaw Nuff 5:12 I
2. Star Eyes 5:50 I
3. Lover Man 5:31 I
4. For B. P. 6:50 I
5. Stella By Starlight 5:25 I
6. Byrdlike 5:45 I

Infos

Original Digital Recording with the realtime recording process
recorded January 19 and 20, 1981, Soundmaster Studio, Hollywood

Freddy Hubbard - trumpet, Flügelhorn
Ashley Alexander - double trombone
George Cables - piano
Richie Cole - alto sax
John Dentz - drums
Med Flory - alto sax on track 6
andy Simpkins - acoustic bass

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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