Franz Xaver Richter 137. Psalm : Super Flumina Babylonis
LP

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Pelca / PSRX 40 604
Musikrichtung Klassik: Chor
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Super Flumina Babylonis [Chor]
2. Quia Illic Interrogaverunt Nos [Tenor]
3. Quomodo Cantabimus [Sopran]
4. Adhaereat Lingua Mea [Duo Sopran/Alt]
5. Memor Esto Domine [Bass]
6. Filia Babylonis Misera [Chor]

Infos

Maria Venuti - Sopran
Marie Thérèse Mercanton - Alt
Dieter Ellenbeck - Tenor
Friedhelm Hessenbruch - Bass
Ursula Trede-Boettcher - Orgel und Cembalo

Heidelberger Bachchor
Südwestdeutsches Kammerorchester
Leitung: Erich Hübner

recorded in Friedenskirche Heidelberg
Prise de Son: Tonstudio Martin Brückmann, Frankfurt

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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