Franz Schubert Sinfonie Nr. 9 C-Dur Op. Posth. D. 944 "Die Große"
LP

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1969
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. MMS / MMS-2215
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Andante - Allegro Ma Non Troppo I
A 2. Andante Con Moto I
B 3. Scherzo: Allegro Vivace I
B 4. Finale: Allegro Vivace I

Infos

Label Variante, hier ein P auf dem Label.
P = Philips Phonografische Industrie oder Phonodisc B.V.
https://www.musik-sammler.de/release/franz-schubert-symphonie-nr-9-in-c-dur-lp-787139/
hat TU
M-2215 auf dem Front Cover, MMS-2215 auf dem Back Cover und den Labels.

Matrix Seite 1:
MMS 2215 1 21 :::
Matrix Seite 2:
X MMS 2215 - Ⅱ - 21 :: S

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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