Flair Beach Party
CD, 2000, Heftbeilage

Herstellungsland Belgien
Veröffentlichungs-Jahr 2000
Zeit 40:29
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG / 74321 766492
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:29  
1. Lou Bega Mambo No. 5 (A Little Bit Of ...) 3:39 C
2. Poco Loco Gang Let's Go To The Party 4:08
3. Technotronic Like This 3:41
4. N-Trance Da Ya Think I'm Sexy? [as N Trance Featuring Rod Stewart] 4:18 C
5. Dr. Alban Sing Hallelujah! (Short) [as Dr Alban] 4:00
6. Ann Lee 2 Times 3:47
7. Gloria Gaynor First Be a Woman 3:53
8. OnePhatDeeva In And Out of My Life 3:26
9. Zouk Machine Maldòn 4:05
10. Meat Loaf Paradise By The Dashboard Light (single edit) [Feat. Ellen Foley] 5:32

Infos

Flair | BMG Nederland BV

met actiecode 10111 (t.e.m. 25/8/2000 geldig)

matrix: FLAIR CD 3 - VTV Compact Discs

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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