Fischer-Z Going Deaf For A Living
LP, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1980
Zeit 35:19
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode LIBERTY / LC 0379
Plattenfirma/Katalog-Nr. Liberty / United / 1C 064-82 867
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
6 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 35:19  
A 1. Room Service 3:41
A 2. So Long 4:58
A 3. Crazy Girl 4:26
A 4. No Right 2:37
A 5. Going Deaf For A Living 3:32
B 6. Pick Up / Slip Up 2:36
B 7. Crank 3:06
B 8. Haters 4:05
B 9. Four Minutes In Durham (With You) 4:03
B 10. Limbo 2:15

Infos

Unterschied zu [ID 387686] mit gleicher Katalognummer und gelbem Label:
- dei dieser Version hier geht die Ringbeschriftung auf den Labeln nicht rundherum, sondern endet rechts und links unterhalb des Schriftzugs "Liberty" (siehe Bilder 3 und 4)

Es gibt auch noch Versionen mit gleicher Katalognummer, aber mit grauen Labeln:
[ID 213649] und [ID 541183]

Herstellungsland: laut Label Aussenringbeschriftung: MADE IN GERMANY
Herstellungsland: laut Backcover: Printed in Germany
Jahr Tonträger-Veröffentlichung: laut discogs ein Rerelease mit unbekanntem VÖ Jahr
Matrize Seite A: 82867-A1
Matrize Seite B: 82867-B1
© keine Angabe
℗ 1980 Liberty/United
Rechteverwertungsgesellschaft(en): GEMA

Bilder:
1: Frontcover
2: Backcover
3: Label Seite A
4: Label Seite B
5: Innersleeve Frontseite
6: Innersleeve Rückseite

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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