Fetenfetzer - Beach Party
CD, 2002, Special Edition

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit 67:22
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. S*R International, Bertelsmann Club / 066 825 1
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 67:22  
1. Lou Bega Mambo No. 5 [Radio Edit] 3:41
2. Mungo Jerry Feat. Projekt 28 In The Summertime (2001) [Nordbeatz Mix] 3:31
3. Los Del Río Macarena [Original Version] 4:13
4. Dajango Baila Chico Baila [Video Mix] 3:09
5. Mojito Eo Ea! (Que Viva La Noche) [Original Radio Edit] 3:34
6. The B-52's Rock Lobster 6:50
7. Desmond Dekker King Of Ska 3:13
8. Los Reyes Banboleo 3:28
9. Acido Feat. Bryan Sanders Di Ba Di Bam (Afrikaan Beat) [Radio Edit] 3:49
10. Loona Latino Lover [Family Radio Version] 3:46
11. Vengaboys We Like To Party! [Airplay] 3:43
12. The Underdog Project Summer Jam [Radio Edit] 3:30
13. The Champs Tequila 2:13
14. 10cc Dreadlock Holiday 4:28
15. Opus Live Is Life 4:15
16. Bellini Samba De Janeiro 2:49
17. Suco E Sol Ylerie [Airplay] 3:35
18. The Beach Boys Good Vibrations 3:35

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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