Exodus Pleasures Of The Flesh
CD, 2008, Limited Edition, Pappschuber, Re-Release, Remastered, Special Edition

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2008
Orig. Release 1987
Zeit 65:19
EAN-Nr. 5051099621381
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Century Media / 9962138
Musikrichtung Metal: Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
36 (9 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 65:19  
1. Deranged 3:46
2. Til Death Do Us Part 4:51
3. Parasite 4:56
4. Brain Dead 4:17
5. Faster Than You'll Ever Live To Be 4:26
6. Pleasures Of The Flesh 7:36
7. 30 Seconds 0:42
8. Seeds Of Hate 5:01
9. Chemi-Kill 5:46
10. Choose Your Weapon 4:52
11. Chemi-Kill 5:44 B L
12. 'til Death Do Us Part 4:38 B L
13. Brain Dead 4:29 B L
14. Dirty Deeds Done Dirt Cheap 4:15 B L

Infos

Enthält das zensierte Originalcover auf der Rückseite des Booklets.

Die vier Live-Bonustracks wurden am 14. Juli 1989 im Fillmore in San Francisco aufgenommen. Die Bonustracks sind allerdings keine unveröffentlichten Liveaufnahmen sondern die Hälfte des aus insgesamt 8 Songs bestehenden und 1991 veröffentlichten Livealbums Good Friendly Violent Fun. Die andere Hälfte von Good Friendly Violent Fun ist auf der Silver Edition von Fabulous Disaster enthalten.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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