Exciter Heavy Metal Maniac
CD, Bootleg

Herstellungsland Kanada
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1983
Zeit 42:01
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / nicht vorhanden
Musikrichtung Metal: Heavy Metal, Speed Metal, Thrash Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 42:01  
1. The Holocaust 1:43 I
2. Stand Up And Fight 2:45
3. Heavy Metal Maniac 3:48
4. Iron Dogs 6:00
5. Mistress Of Evil 5:16
6. Under Attack 4:18
7. Rising Of The Dead 3:33
8. Blackwitch 7:05
9. Cry Of The Banshee 3:49
10. World War III 3:44 B

Infos

Spielzeiten wurden vom Wiedergabegerät genommen, beide Versionen weisen am Display dieselben Zeiten auf.
Abweichungen dadurch zum Datensatz 32349 bei den Liedern 6, 8 und 9.
Rein optisch unterscheidet sich das vorder- und rückseitig bedruckte Cover durch die kräftigere rote Farbe.

Laut metal-archives wurde nach der Reformierung von EXCITER im Jahre 1996 ein CD Bootleg des Debut-Albums veröffentlicht.

Es gibt zwei CD-Versionen mit unterschiedlicher Matritze und unterschiedlichem SID Code Presswerk, wobei eines eine offizielle bzw. legitimierte Veröffentlichung sein könnte.
So gilt die 2002er SENTINEL BEAST Veröffentlichung - Matrix: TGS 1MKX3(7101)DEPTHSOFDEATH - mit dem 81er Presswerk SID Code von Old Metal Records 2002 gegenwärtig hier bei ms als offizielle Pressung.
Matrix-Lettering und SID Code von SENTINEL BEAST und EXCITER im selben Herstellungsverfahren.

Matrix: TGS 1J7F1(1784)HEAVYMETALMAN
Matrix (Variante): TGS HEAVY METAL MANIAC SM5174

SID Code Presswerk: IFPI 8121
SID Code Presswerk (Variante): IFPI 9L (anders aufgebracht)

Bei beiden Versionen kein SID Code CD Master.

Festlegung, um welche Variante es sich hier handelt und Kommentaranpassung folgen.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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