Euro-Mixx
CD, 1992, Bootleg

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 1992
Zeit 74:12
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Euro-MIXX Records / us-prog894
Musikrichtung Pop: Electro, Funk, Synth Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 74:12  
1. Bronski Beat Megamix 5:32
2. Erasure Megamix 7:30
3. Eurythmics Megamix 8:37
4. Pet Shop Boys Megamix 13:03
5. Depeche Mode Megamix 16:07
6. Prince Megamix 12:40
7. Madonna Megamix 10:43

Infos

Katalog-Nr. nur auf der schmalen Coverseite
CD Titel dort "EURO-MIXX RECORDS VOL.I"

[Herstellungsland CD: Made in EEC]
[Herstellungsland Booklet: k.A.]
[Spielzeit: CD-Booklet]
[Labelcode: k.A.]
[Matrix: TO 01 01 @@ 9]
[SID-Code CD-Master (aussen): k.A.]
[SID-Code CD-Presswerk (innen): k.A.]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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